Pflichtangaben einer Rechnung in Österreich

Auf jede Rechnung über 400 € brutto gehören:

  1. Name und Anschrift von Ihnen und vom Kunden
  2. Menge und Bezeichnung der Ware bzw. Art und Umfang der Leistung
  3. Tag oder Zeitraum der Leistung
  4. Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag
  5. Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  6. Ihre UID-Nummer – ab 10.000 € brutto auch die UID-Nummer des Kunden, wenn er Unternehmer ist

Bis 400 € genügt eine Kleinbetragsrechnung. Kleinunternehmer nehmen die Kleinunternehmer-Vorlage.

Kleinbetragsrechnung bis 400 €

Bis 400 € brutto genügen: Ihr Name und Ihre Anschrift, Menge und Bezeichnung der Leistung, Tag der Leistung, Bruttobetrag, Steuersatz und Ausstellungsdatum. Name und Anschrift des Kunden dürfen fehlen.

Steuersätze

Der Normalsteuersatz beträgt 20 % und gilt für die meisten handwerklichen Leistungen. Ermäßigte Sätze von 10 % und 13 % gelten nur für bestimmte Leistungen nach § 10 UStG.

Sonderfälle

FallStatt Umsatzsteuer auf die Rechnung
KleinunternehmerHinweis nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG – Vorlage
Bauleistungen an BauunternehmerHinweis auf den Übergang der Steuerschuld (§ 19 Abs. 1a UStG) und UID des Kunden – Formulierung
Unternehmen in anderen EU-StaatenReverse Charge mit beiden UID-Nummern – Formulierung

Versand und Aufbewahrung

Weitere Fragen

Wie muss die Rechnungsnummer aussehen?

Fortlaufend und einmalig. Mehrere Nummernkreise sind erlaubt, etwa einer pro Jahr („2026-001“).

Darf ich eine Rechnung per WhatsApp schicken?

Ja, wenn der Kunde zustimmt und Herkunft, Inhalt und Lesbarkeit gesichert sind. Für Ihre Ablage ist ein PDF per E-Mail praktischer.

Stand und Quellen

Zuletzt geprüft am · Allgemeine Information, keine Steuerberatung.