Pflichtangaben einer Rechnung in Österreich
Auf jede Rechnung über 400 € brutto gehören:
- Name und Anschrift von Ihnen und vom Kunden
- Menge und Bezeichnung der Ware bzw. Art und Umfang der Leistung
- Tag oder Zeitraum der Leistung
- Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag
- Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Ihre UID-Nummer – ab 10.000 € brutto auch die UID-Nummer des Kunden, wenn er Unternehmer ist
Bis 400 € genügt eine Kleinbetragsrechnung. Kleinunternehmer nehmen die Kleinunternehmer-Vorlage.
Kleinbetragsrechnung bis 400 €
Bis 400 € brutto genügen: Ihr Name und Ihre Anschrift, Menge und Bezeichnung der Leistung, Tag der Leistung, Bruttobetrag, Steuersatz und Ausstellungsdatum. Name und Anschrift des Kunden dürfen fehlen.
Steuersätze
Der Normalsteuersatz beträgt 20 % und gilt für die meisten handwerklichen Leistungen. Ermäßigte Sätze von 10 % und 13 % gelten nur für bestimmte Leistungen nach § 10 UStG.
Sonderfälle
| Fall | Statt Umsatzsteuer auf die Rechnung |
|---|---|
| Kleinunternehmer | Hinweis nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG – Vorlage |
| Bauleistungen an Bauunternehmer | Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld (§ 19 Abs. 1a UStG) und UID des Kunden – Formulierung |
| Unternehmen in anderen EU-Staaten | Reverse Charge mit beiden UID-Nummern – Formulierung |
Versand und Aufbewahrung
- Per E-Mail nur mit Zustimmung: Eine elektronische Rechnung (z. B. PDF) gilt, wenn der Empfänger zustimmt – formlos genügt.
- Aufbewahrung: sieben Jahre (§ 132 BAO), bei Grundstücken länger.
- Fehler: Der Aussteller berichtigt die Rechnung mit Bezug auf die ursprüngliche Rechnungsnummer.
Weitere Fragen
Wie muss die Rechnungsnummer aussehen?
Fortlaufend und einmalig. Mehrere Nummernkreise sind erlaubt, etwa einer pro Jahr („2026-001“).
Darf ich eine Rechnung per WhatsApp schicken?
Ja, wenn der Kunde zustimmt und Herkunft, Inhalt und Lesbarkeit gesichert sind. Für Ihre Ablage ist ein PDF per E-Mail praktischer.
Stand und Quellen
Zuletzt geprüft am · Allgemeine Information, keine Steuerberatung.