Kostenvoranschlag in Österreich: verbindlich oder unverbindlich?
Gegenüber Privatkunden gilt Ihr Kostenvoranschlag als verbindlich, wenn Sie nicht ausdrücklich das Gegenteil erklären (§ 5 Abs. 2 KSchG). Soll er unverbindlich sein, schreiben Sie:
Unverbindlicher Kostenvoranschlag – für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.Etwas verrechnen dürfen Sie für den Kostenvoranschlag nur, wenn Sie den Kunden vorher darauf hinweisen (§ 5 Abs. 1 KSchG) – auf dem fertigen Kostenvoranschlag ist das zu spät.
Verbindlich oder unverbindlich – was das bedeutet
| Verbindlich | Unverbindlich | |
|---|---|---|
| Wann | An Privatkunden automatisch; an Unternehmen nur, wenn Sie die Richtigkeit ausdrücklich zusagen | An Privatkunden nur mit ausdrücklichem Vermerk; an Unternehmen, wenn nichts zugesagt ist |
| Wird es teurer | Tragen Sie die Mehrkosten selbst, auch wenn die Arbeit größer oder aufwendiger wird (§ 1170a Abs. 1 ABGB) | Geringe Überschreitungen zahlt der Kunde. Ist eine beträchtliche Überschreitung unvermeidlich, darf er zurücktreten und zahlt die bisherige Arbeit (§ 1170a Abs. 2 ABGB) |
| Ihre Pflicht | – | Eine beträchtliche Überschreitung sofort anzeigen – sonst verlieren Sie den Anspruch auf die Mehrkosten |
Eine feste Prozentgrenze für „beträchtlich“ gibt es nicht; die Gerichte entscheiden im Einzelfall. Zeigen Sie deshalb jede absehbare Überschreitung schriftlich und mit dem neuen Betrag an. Zusatzwünsche des Kunden sind nicht vom Kostenvoranschlag gedeckt – halten Sie sie als Nachtrag fest.
Was in den Kostenvoranschlag gehört
Das Gesetz schreibt keine Angaben vor. Bewährt haben sich:
- Ihr Name, Ihre Anschrift und Ihre UID-Nummer, falls vorhanden
- Name des Kunden und Ort der Arbeiten
- Jede Leistung mit Menge, Einheit und Preis – so genau wie möglich
- Gesamtbetrag – an Privatkunden mit Umsatzsteuer (brutto)
- Der Vermerk, ob der Kostenvoranschlag verbindlich ist oder nicht
- Ein Gültigkeitsdatum, z. B. „gültig bis 30.11.2026“
- Zahlungsbedingungen und eine allfällige Anzahlung
Gleich mitregeln lässt sich die Zustimmung zur elektronischen Rechnung:
Mit der Auftragserteilung stimmen Sie zu, dass wir die Rechnung als PDF per E-Mail senden.Als Kleinunternehmer weisen Sie auch im Kostenvoranschlag keine Umsatzsteuer aus und setzen den Hinweis nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.
Muster
Fliesen Gruber e.U. · Industriezeile 3, 4020 Linz · UID ATU00000000
An: Markus Leitner, Gartenstraße 9, 4040 Linz · Ort der Arbeiten: Badezimmer, Erdgeschoß
Kostenvoranschlag Nr. KV-2026-022 · 21.10.2026 · gültig bis 30.11.2026
| Leistung | Menge | Einzelpreis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Alte Fliesen abbrechen und entsorgen | pauschal | 240,00 € | 240,00 € |
| Untergrund ausgleichen | 8,5 m² | 14,00 € | 119,00 € |
| Bodenfliesen verlegen, Feinsteinzeug 60 × 60 cm | 8,5 m² | 62,00 € | 527,00 € |
| Silikonfugen | 12 lfm | 6,50 € | 78,00 € |
| Summe netto | 964,00 € | ||
| zzgl. 20 % USt | 192,80 € | ||
| Gesamtbetrag | 1.156,80 € | ||
Unverbindlicher Kostenvoranschlag – für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Eine beträchtliche Überschreitung zeigen wir Ihnen sofort an.
Mit der Auftragserteilung stimmen Sie zu, dass wir die Rechnung als PDF per E-Mail senden.
Beispieldaten frei erfunden.
Kostenvoranschlag, Angebot oder Pauschalpreis?
| Was es ist | Wird es teurer | |
|---|---|---|
| Kostenvoranschlag | Ihre Berechnung der voraussichtlichen Kosten | Je nachdem, ob verbindlich oder unverbindlich (siehe oben) |
| Angebot (Anbot) | Ein Vertragsangebot: Nimmt der Kunde rechtzeitig an, ist der Auftrag erteilt. Ohne Frist sind Sie nur so lange gebunden, wie üblicherweise eine Antwort zu erwarten ist (§ 862 ABGB) | Es gelten die angebotenen Preise – nach Einheitspreisen oder pauschal, wie angeboten |
| Pauschal- oder Fixpreis | Sie garantieren den Gesamtbetrag | Tragen Sie selbst – außer bei Zusatzwünschen des Kunden |
Auftrag beim Kunden zu Hause: 14 Tage Rücktrittsrecht
- Rücktrittsrecht: Erteilt ein Privatkunde den Auftrag bei sich zu Hause oder anderswo außerhalb Ihrer Geschäftsräume, kann er in der Regel 14 Tage ohne Angabe von Gründen zurücktreten (FAGG). Belehren Sie ihn darüber schriftlich – ohne Belehrung verlängert sich die Frist um zwölf Monate.
- Vorher anfangen: Soll die Arbeit innerhalb der Frist beginnen, muss der Kunde das ausdrücklich verlangen, außerhalb Ihrer Geschäftsräume auf Papier oder per E-Mail. Fehlt das oder der Hinweis, dass er bei einem Rücktritt anteilig zahlt, schuldet er für die bereits erledigte Arbeit nichts (§ 16 Abs. 2 FAGG).
- Ausnahmen: Aufträge bis 50 € und dringende Reparaturen, zu denen der Kunde Sie ausdrücklich gerufen hat. Für Aufträge per Telefon oder E-Mail können ähnliche Regeln gelten.
Weitere Fragen
Darf ich für einen Kostenvoranschlag etwas verlangen?
Ja. Privatkunden zahlen aber nur, wenn Sie vorher auf die Kosten hingewiesen haben (§ 5 Abs. 1 KSchG), etwa bei der Terminvereinbarung. Üblich ist, den Betrag bei Auftragserteilung anzurechnen. Mit Unternehmen vereinbaren Sie das am besten ebenfalls vorab.
Muss ein Kostenvoranschlag schriftlich sein?
Nein, auch ein mündlicher Kostenvoranschlag gilt. Schriftlich, etwa als PDF, können Sie ihn im Streitfall aber belegen.
Wie lange gilt ein Kostenvoranschlag?
So lange, wie Sie angeben. Schreiben Sie ein Datum dazu („gültig bis …“) – sonst ist unklar, ab wann Sie neu kalkulieren dürfen.
Stand und Quellen
Zuletzt geprüft am · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.