Rechnung ohne Umsatzsteuer: die richtige Formulierung

Als Kleinunternehmer in Österreich schreiben Sie:

Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG

Für andere Fälle steht der passende Satz in der Tabelle. „Netto“ oder „0 % USt“ allein reichen nie – der Grund muss auf der Rechnung stehen.

Der Satz für jeden Fall

FallSatz auf der Rechnung
Bauleistungen an einen BauunternehmerÜbergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger gemäß § 19 Abs. 1a UStGDazu die UID-Nummer des Kunden.
Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-StaatÜbergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge)Dazu beide UID-Nummern.
Warenlieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-StaatSteuerfreie innergemeinschaftliche LieferungDazu beide UID-Nummern und Nachweis der Beförderung.

Was nicht reicht

Kunde oder Firmensitz in Deutschland?

FallDeutsche Formulierung
Kleinunternehmer (§ 19 UStG)„Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).“
Bauleistungen, Reverse Charge„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 5 UStG)

Grenzen und weitere Unterschiede: Österreich und Deutschland im Vergleich.

Stand und Quellen

Zuletzt geprüft am · Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Bei Reverse Charge und EU-Lieferungen gelten weitere Voraussetzungen.