Rechnung ohne Umsatzsteuer: die richtige Formulierung
Als Kleinunternehmer in Österreich schreiben Sie:
Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStGFür andere Fälle steht der passende Satz in der Tabelle. „Netto“ oder „0 % USt“ allein reichen nie – der Grund muss auf der Rechnung stehen.
Der Satz für jeden Fall
| Fall | Satz auf der Rechnung |
|---|---|
| Bauleistungen an einen Bauunternehmer | Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger gemäß § 19 Abs. 1a UStGDazu die UID-Nummer des Kunden. |
| Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat | Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge)Dazu beide UID-Nummern. |
| Warenlieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat | Steuerfreie innergemeinschaftliche LieferungDazu beide UID-Nummern und Nachweis der Beförderung. |
Was nicht reicht
- „Netto“, „Preis ohne USt“ – nennt keinen Grund.
- „0 % USt“, „USt 0,00 €“ – kann wie ein Steuerausweis wirken.
- „zzgl. 20 % USt“ als Kleinunternehmer – die ausgewiesene Steuer schulden Sie dem Finanzamt (§ 11 Abs. 12 UStG).
Kunde oder Firmensitz in Deutschland?
| Fall | Deutsche Formulierung |
|---|---|
| Kleinunternehmer (§ 19 UStG) | „Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).“ |
| Bauleistungen, Reverse Charge | „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 5 UStG) |
Grenzen und weitere Unterschiede: Österreich und Deutschland im Vergleich.
Stand und Quellen
Zuletzt geprüft am · Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Bei Reverse Charge und EU-Lieferungen gelten weitere Voraussetzungen.