E-Rechnung in Österreich: Wer muss 2026 eine schicken?

Nur wer an Bundesdienststellen verrechnet. Dort ist die strukturierte E-Rechnung (ebInterface oder PEPPOL) seit 1. Jänner 2014 Pflicht. Für Rechnungen an Unternehmen und Private gibt es keine E-Rechnungspflicht – Papier oder PDF genügt, elektronisch mit Zustimmung des Empfängers.

Nach Empfänger

Sie verrechnen an …Was gilt
PrivatePapier oder PDF
Unternehmen in ÖsterreichPapier oder PDF; elektronisch nur mit Zustimmung
BundesdienststellenStrukturierte E-Rechnung über das Unternehmensserviceportal; ein PDF per Mail wird nicht angenommen
Länder, Gemeinden, öffentliche UnternehmenEigene Vorgaben möglich – beim Auftraggeber nachfragen
Unternehmen in DeutschlandDie deutsche Pflicht trifft Unternehmen mit Sitz in Deutschland; Ihr Kunde kann eine E-Rechnung trotzdem verlangen

PDF oder E-Rechnung – der Unterschied

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz (z. B. XML), den Buchhaltungsprogramme automatisch einlesen. Ein PDF ist eine elektronische Rechnung, aber keine strukturierte E-Rechnung.

Was ab 2030 kommt

Mit dem EU-Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) wird die E-Rechnung für grenzüberschreitende Umsätze zwischen Unternehmen ab 1. Juli 2030 Pflicht. Ob Österreich auch inländische Umsätze einbezieht, ist offen (Stand Oktober 2026).

PDF per E-Mail: worauf achten

Stand und Quellen

Zuletzt geprüft am · Allgemeine Information, keine Steuerberatung.