Handwerker-Rechnung am Handy schreiben
- Stammdaten einmal speichern – Name, Anschrift, UID-Nummer, IBAN.
- Preisliste anlegen – häufige Leistungen mit Einheit und Preis (m², Laufmeter, Stück, Stunde).
- Direkt nach dem Auftrag die Rechnung erstellen – Leistung, Menge, Leistungsdatum, Steuersatz (meist 20 %).
- Pflichtangaben prüfen – Checkliste nach § 11 UStG.
- Als PDF senden und sichern – per Mail mit Zustimmung des Kunden, sieben Jahre aufbewahren.
Sonderfälle im Handwerk
| Fall | Was gilt |
|---|---|
| Rechnung bis 400 € brutto | Kleinbetragsrechnung: Kundendaten dürfen fehlen, Bruttobetrag und Steuersatz genügen. |
| Bauleistungen an Bauunternehmer | Keine Umsatzsteuer, Hinweis nach § 19 Abs. 1a UStG und UID des Kunden – Formulierung |
| Kleinunternehmer | Keine Umsatzsteuer, Hinweis nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG – Vorlage |
| Auftraggeber ist der Bund | Strukturierte E-Rechnung statt PDF – E-Rechnung |
Wenn der Kunde bar zahlt
Für Barzahlungen ist ein Beleg auszustellen. Ab 15.000 € Jahresumsatz je Betrieb, davon mehr als 7.500 € bar, besteht Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO). Eine Rechnungs-App ersetzt keine Registrierkasse.
Tipps aus der Praxis
- Zahlungsziel nennen: „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug“ ist klarer als „sofort“.
- Angebot und Rechnung aus derselben Preisliste: So stimmen die Beträge überein – was ein Kostenvoranschlag verspricht.
- Nicht nur am Handy speichern: PDFs zusätzlich in Ablage oder Cloud sichern.
Stand und Quellen
Zuletzt geprüft am · Allgemeine Information, keine Steuerberatung.